Der Ausbildungsvertrag ist ein Arbeitsvertrag der
besonderen Art. Anders als beim üblichen
Arbeitsverhältnis, in dem Arbeit und Vergütung im
Austausch sich gegenüberstehen, sind dies beim
Ausbildungsvertrag die Ausbildungs­ und
Erziehungspflicht des Ausbildenden und die Lernpflicht
des Auszubildenden.
Welche Bedeutung hat so ein Ausbildungs­
vertrag eigentlich? Ist er genauso gültig, wie
der Arbeitsvertrag meiner Eltern?
Für die Frage, ob ein Ausbildungsverhältnis abgeschlossen
werden soll, herrscht zwischen den Parteien grundsätzlich
Vertragsfreiheit. Das heißt, sie entscheiden, ob sie sich
vertraglich miteinander binden. Wird diese Frage dann
bejaht, haben sich beide Seiten an die gesetzlichen
Vorgaben, insbes. §§ 10 ff BBiG zu halten.
Und wie verbindlich ist der
Ausbildungsvertrag? Was ist zum
Beispiel, wenn ich schon
unterschrieben habe, sich dann aber
noch ein anderes Unternehmen für
mich interessiert und ich lieber dort
meine Ausbildung machen würde?
Ist ein Vertrag abgeschlossen, ist er grundsätzlich
einzuhalten. Pacta sunt servanda. Verträge sind
einzuhalten ­ so lautet der alte juristische Grundsatz.
Das heißt, ich darf den ersten Vertrag nicht
einfach zerreißen und einen weiteren
unterschreiben?
Soweit ein Ausbildungsvertrag dennoch gelöst werden soll, ist dies
im gegenseitigen Einvernehmen, dass mit einem
Aufhebungsvertrag grundsätzlich jederzeit, einseitig, das heißt
mittels Kündigung, nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens
möglich (§ 22 BBiG). Eine Kündigung zum Beispiel mit der
Begründung, die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb
fortzusetzen, ist nicht zulässig.
Und wenn ich mit meiner Ausbildung überhaupt
nicht zu frieden bin? Und zum Beispiel in ein
anderes Unternehmen wechseln möchte?
Für eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schon vor dessen
eigentlichem Beginn enthält das Gesetz keine Regelung. Das
Bundesarbeitsgericht hat dazu entschieden, dass vor Aufnahme des
Ausbildungsverhältnisses dieses von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden
kann, soweit der Ausbildungsvertrag selbst dazu keine abweichende Regelung
enthält oder feststeht, dass die Parteien während der Probezeit eine
bestimmte befristete Bindung anstreben und deshalb auch beiderseits auf
eine vorübergehende Durchführung der Berufsausbildung Wert gelegt haben.
Und wie verbindlich ist der Vertrag für das Unternehmen?
Darf es, und wenn ja, aus welchen Gründen, vor Antritt der
Ausbildung den Vertrag kündigen?
Minderjährige dürfen einen Ausbildungsvertrag weder allein
abschließen noch diesen allein kündigen. Zur Rechtswirksamkeit
benötigen diese die Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten.
Eltern und Kinder sollten sich hierüber natürlich abstimmen.
Kommen beide Seiten nicht überein, hat das Kind die Möglichkeit,
die Entscheidung der Eltern gerichtlich überprüfen und
gegebenenfalls ersetzen zu lassen. (mü)
Darf ich auch vor Erreichen der Volljährigkeit
einen Ausbildungsvertrag allein unterschreiben,
wenn meine Eltern nicht zustimmen?
Geschafft! Die Bewerbungsphase hast du erfolgreich überstanden und
deinen ersehnten Ausbildungsvertrag endlich in der Hand. Jetzt fehlt nur
noch dein Name darunter. Vielleicht ist das für dich, wie auch für viele
andere angehende Azubis, das erste Mal, dass du zu so einer wichtigen
Unterschrift gebeten wirst. Und vielleicht hast du noch ein paar Fragen
dazu. WiYou hat deshalb stellvertretend der Industrie­ und
Handelskammer Erfurt mal ein paar gestellt.
Hier unterschreiben
WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 1­2013
Foto: berwis/pixelo
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